Berufskollegs (Vollzeit) – Überblick
Abteilungsleitung
Agnes Starck, StD’in
Zimmer A004
Telefon 06221 58410-200
Mail: agnes.starck@springer-schule.de
BKFH
Kerstin Sedlatschek, OStR’in
Zimmer A004
Telefon 06221 58410-200
Mail: kerstin.sedlatschek@springer-schule.de
Verschiedene Arten von Berufskollegs an der Julius-Springer-Schule
Wir bieten die folgenden Berufskollegs an:
| Schulart | Voraussetzung | Dauer | Abschluss |
|---|---|---|---|
| Kaufmännisches Berufskolleg I (BK I) | mittlerer Bildungsabschluss | 1 Jahr | Abschluss des Berufskollegs I |
| Kaufmännisches Berufskolleg II (BK II) | kaufmännisches BK I mit einem Notenschnitt in Deutsch, Englisch, Mathematik und Betriebswirtschaft von mindestens 3,0 | 1 Jahr | Fachhochschulreife für Baden-Württemberg; Zusatzqualifikation zum Wirtschaftsassistenten möglich |
| Kaufmännisches Berufskolleg Fremdsprachen (BKFR) | mittlerer Schulabschluss mit mindestens der Note Befriedigend in Englisch | 2 Jahre | Fachhochschulreife für Baden-Württemberg; Zusatzqualifikation zum Wirtschaftsassistenten möglich; KMK-Fremdsprachenzertifikat Englisch, Französisch bzw. Spanisch möglich |
| Kaufmännisches Berufskolleg Wirtschaftsinformatik (BKWI) | mittlerer Schulabschluss mit mindestens der Note Befriedigend in Mathematik | 2 Jahre | Fachhochschulreife für Baden-Württemberg; Zusatzqualifikation zum Wirtschaftsassistenten möglich |
| Einjähriges Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife (BKFH) | mittlerer Schulabschluss und mindestens zweijährige abgeschlossene kaufmännische Ausbildung | 1 Jahr | Fachhochschulreife |

Berufskolleg I (BK I)
Die Ausbildung am Kaufmännischen Berufskolleg I soll die fachtheoretischen und fachpraktischen Grundkenntnisse für Tätigkeiten in Wirtschaft und Verwaltung vermitteln und die Allgemeinbildung vertiefen. Das Berufskolleg I soll die Anknüpfung an das duale Ausbildungssystem verbessern und die Voraussetzung für den Erwerb der Fachhochschulreife im Berufskolleg II schaffen.
Zur Wahl stehen (abhängig vom Schuljahr) bis zu drei verschiedene Profile: Übungsfirma (Üfa), Juniorenfirma (Jufi) und Geschäftsprozesse. Bei der Bewerbung um einen Platz am BK I kann man ein Wunschprofil angeben; die Schule bemüht sich, diesem Wunsch zu entsprechen.
Berufskolleg II (BK II)
Die Ausbildung am Kaufmännischen Berufskolleg II baut auf dem Kaufmännischen Berufskolleg I auf und führt zum Erwerb der Fachhochschulreife. Voraussetzung für die Aufnahme in das Kaufmännische Berufskolleg II ist das Abschlusszeugnis des Kaufmännischen Berufskollegs I mit einem Durchschnitt von mindestens 3,0 aus den Noten der Kernfächer Deutsch, Englisch, Mathematik und Betriebswirtschaftslehre.
Zur Wahl stehen (abhängig vom Schuljahr) bis zu vier verschiedene Profile: Übungsfirma (Üfa), Juniorenfirma (Jufi), Büromanagement und Geschäftsprozesse. Bei der Bewerbung um einen Platz am BK II kann man ein Wunschprofil angeben; die Schule bemüht sich, diesem Wunsch zu entsprechen.
Berufskolleg Fremdsprachen (Spanisch oder Französisch) (BKFR)
Die Ausbildung am Kaufmännischen Berufskolleg Fremdsprachen soll fachtheoretische und fachpraktische Kenntnisse vermitteln, um die Absolventen zu befähigen, kaufmännische und verwaltende Tätigkeiten in fremdsprachlich geprägten Aufgabenfeldern zu bewältigen. Sie soll gleichzeitig der Allgemeinbildung dienen. Die Ausbildung am Kaufmännischen Berufskolleg Fremdsprachen dauert zwei Schuljahre und endet mit einer Abschlussprüfung.
Ziel des Berufskollegs Fremdsprachen ist der Erwerb der Fachhochschulreife. Schriftliche Prüfungsarbeiten sind in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Betriebswirtschaft anzufertigen. Eine Fremdsprache des Pflichtbereichs muss mündlich geprüft werden.
Berufskolleg Wirtschaftsinformatik (BKWI)
Die Ausbildung am Kaufmännischen Berufskolleg Wirtschaftsinformatik soll fachtheoretische und fachpraktische Kenntnisse vermitteln, um die Absolventen zu befähigen, kaufmännische und verwaltende Tätigkeiten in informationsverarbeitenden und informationstechnischen Aufgabenfeldern zu bewältigen. Sie soll gleichzeitig der Allgemeinbildung dienen. Die Ausbildung am Kaufmännischen Berufskolleg Wirtschaftsinformatik dauert zwei Schuljahre und endet mit einer Abschlussprüfung.
Ziel des Berufskollegs Wirtschaftsinformatik ist der Erwerb der Fachhochschulreife. Schriftliche Prüfungsarbeiten sind in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Betriebswirtschaft mit Steuerung und Kontrolle anzufertigen.
Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife (BKFH)
Das einjährige Kaufmännische Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife (BKFH) ist ein Weiterbildungsangebot auf dem zweiten Bildungsweg für Interessenten mit mittlerem Bildungsabschluss und einer abgeschlossenen kaufmännischen Berufsausbildung. Die einjährige Ausbildung an einer Vollzeitschule hat zum Ziel, die Schülerinnen und Schüler mit einer breiten Allgemeinbildung und vertieften berufsbezogenen Kenntnissen auf ein Fachhochschulstudium vorzubereiten oder eine Berufsausbildung zu ermöglichen, welche die Fachhochschulreife zur Voraussetzung hat.
BKFH-Bewerbungsformular – bitte mit den entsprechenden Unterlagen direkt an die Schule schicken oder dort abgeben. Eine Bewerbung über BewO ist nicht notwendig.
Ansprechpartner: Kerstin Sedlatschek, OStR’in, Telefon 06221 58410-200 Raum A004
Bundesweite Anerkennung der Fachhochschulreife
Bei erfolgreichem Abschluss vom Berufskolleg II (BK II), dem Berufskolleg Fremdsprachen (BKFR) oder dem Berufskolleg Wirtschaftsinformatik (BKWI) erhält man das Zeugnis der Fachhochschulreife für Baden-Württemberg. Dieser Abschluss kann unter gewissen Bedingungen bundesweit anerkannt werden:
Voraussetzungen
Zeugnis der Fachhochschulreife für Baden-Württemberg und entweder
- ein halbjähriges Praktikum entsprechend der Fachrichtung (hier: Wirtschaft und Verwaltung) oder
- eine anerkannte Berufsausbildung.
- Im Übrigen ist das Kultusministerium zuständig.
Für die Anerkennung in Fall 1 und 2 ist die Schule zuständig, bei der der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben wurde. Für die Anerkennung in weiteren Fällen ist das Kultusministerium zuständig (ingo.noack@km.kv.bwl.de).
Informationen zum Praktikum
- Dauer: mindestens ein halbes Jahr
- Arbeitszeit und Urlaubstage nach den gesetzlichen oder tariflichen Bestimmungen, die für den Betrieb gelten
- erforderlicher Inhalt der Praktikumsbescheinigung:
- Dauer der Beschäftigung
- zugewiesene Aufgabenbereiche (siehe Beispiele)
- Fehltage (Anzahl der Fehltage oder keine Fehltage, Urlaubstage)
- Wichtig: Kontaktieren Sie uns vor Ihrem Praktikum, um abzuklären, ob Ihre Praktikumstätigkeiten für die bundesweite Anerkennung geeignet sind.
Praktikumsbescheinigung
Die Praktikantin/der Praktikant weist der Schule die Durchführung des Praktikums durch eine Bescheinigung des Betriebs oder der Einrichtung, in der das Praktikum durchgeführt wurde, nach. Aus ihr müssen die Dauer der Beschäftigung, der zugewiesenen Aufgabenbereiche und die Fehltage hervorgehen.
Antrag auf Bescheinigung der bundesweiten Anerkennung
- Das Formular für den Antrag zur Bescheinigung der bundesweiten Anerkennung der Fachhochschulreife finden Sie hier.
Beispiele für zugewiesene Aufgabenbereiche Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung
Das Praktikum soll in einschlägigen Betrieben oder gleichwertigen Einrichtungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen abgeleistet werden und muss geeignet sein, einen möglichst umfassenden Überblick über betriebliche Abläufe und Tätigkeiten zu vermitteln:
- Beschaffung und Bevorratung (z. B. Logistik, Vertragsgestaltung)
- Marketing und Absatz (z. B. Vertrieb, Export, Werbung)
- Leistungserstellung von Produkten/Dienstleistungen
- Rechnungswesen (Dokumentation der Geschäftsprozesse)
- Controlling/Steuerung der Geschäftsprozesse (z. B. innerbetriebliche Rechnungslegung, Kalkulation betrieblicher Kennzahlen)
- Personalwirtschaft (z. B. Personalentwicklung, Entgeltsysteme, Datenschutz)
- Querschnittsaufgaben (z. B. Qualitätsmanagement, Umweltschutzmanagement)
Das Praktikum muss nicht zwingend in nur einem Betrieb oder in nur einer Einrichtung abgeleistet werden; es kann sich ggf. die Notwendigkeit ergeben, den Praktikumsbetrieb zu wechseln. Es ist maximal ein einmaliger Wechsel des Praktikumsbetriebs zulässig.
Zeitlicher Umfang
Der Umfang des Praktikums beträgt ein halbes Jahr; die wöchentliche Arbeitszeit und die anrechenbaren Urlaubstage richten sich nach gesetzlichen oder tariflichen Bestimmungen, die für den Betrieb oder die Einrichtung gelten, in dem das Praktikum durchgeführt wird. Ein während des Besuchs des BK2, BKFR oder BKWI erfolgtes Praktikum kann mit bis zu vier Wochen angerechnet werden. Darüber hinaus kann das Praktikum nicht zeitlich parallel zum Besuch einer Schule (Vollzeitschulform) abgeleistet werden.
Weitere Praktika sind nach der schulischen Ausbildung durchzuführen. Das Praktikum ist dabei grundsätzlich in maximal zwei Zeiträume teilbar.
Teilzeitpraktika mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit sind zulässig. Die Gesamtzeit verlängert sich entsprechend.
Versicherungsschutz
Das im Anschluss an die schulische Ausbildung durchgeführte Praktikum unterliegt nicht dem Schutz der gesetzlichen Schülerunfallversicherung. Es fällt in den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung des jeweiligen Betriebs, in den die Praktikantin bzw. der Praktikant eingegliedert ist.
Vergütung
Das halbjährige Praktikum zur Erlangung der bundesweiten Fachhochschulreife ist eine obligatorische Voraussetzung für den Zugang zu einer Hochschule und somit auch von der Mindestlohnpflicht ausgenommen.
Antrag
- Das Formular für den Antrag finden Sie hier.



